Die EFB kann ein neutraler Ort sein für ein Treffen mit dem getrennt lebenden Kind.
Wenn die Spannungen zwischen getrennt lebenden Eltern sehr hoch sind, kann es vorkommen, dass die sorgeberechtigte Person nicht möchte, dass der ehemalige Partner mit Besuchsrecht das Kind mit in seine Wohnung nimmt. In diesem Fall bieten wir - nach Absprache - unsere Räumlichkeiten für die Treffen mit dem Kind an.
Einzeltreffen
Sie treffen sich mit Ihrem Kind/Ihren Kindern und werden dabei von einer neutralen Person begleitet. Diese Begleiterin stellt sicher, dass das Kindeswohl beim Treffen gewährleistet wird und die abgesprochenen Regeln eingehalten werden.
Wie wird ein Treffen vereinbart?
Vor dem eigentlichen Umgang wird ein Termin für ein kurzes persönliches Vorgespräch vereinbart, möglichst mit beiden Elternteilen, zumindest mit dem Elternteil, welches getrennt vom Kind lebt. Generell wird abgesprochen, wie das Treffen ablaufen kann. Hierbei geben wir auch Tipps zum Umgang und besprechen die Regeln.
Kosten
Alle Leitungen von unserer Seite her sind für Sie kostenfrei (Raumnutzung, Beratung/Vermittlung). Für die Begleitung beim Umgang selbst zahlen Sie 10,00 € pro Zeitstunden.